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Das Buchpreisbindungsgesetz fordert mit § 6 Abs. 1 BuchPrG „angemessene“ Konditionen, also Rabatte, für den Buchhandel. Damit verpflichtet das Gesetz Verlage dazu, den Beitrag der Buchhändler*innen zur flächendeckenden Versorgung mit Büchern sowie ihren buchhändlerischen Service angemessen zu berücksichtigen.

Was unter „buchhändlerischem Service“ im Einzelnen zu verstehen ist, haben Buchhändler*innen und Verleger*innen innerhalb des Börsenvereins in gemeinsamen Empfehlungen erarbeitet.

Kern der Empfehlungen, die in vollständiger Fassung hier heruntergeladen werden können, ist ein Katalog an Leistungen der sorgfältigen buchhändlerischen Praxis. An ihm können sich Buchhändler*innen und Verleger*innen im Einzelnen bei den bilateralen Verhandlung der zu gewährenden Konditionen orientieren, vor allem aber dient er den Buchhändler*innen, ihre vielfältigen Leistungen für den Vertrieb der jeweiligen Verlagsprodukte selbstbewusst in die Verhandlungen einzubringen. Speziell für wissenschaftliche Buchhandlungen gibt es ergänzend den Leistungskatalog der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Sortimenter (AWS), der hier abgerufen werden kann.

Leistungskatalog sorgfältiger buchhändlerischer Praxis

Im Rahmen der Preisbindung und Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages sind die nachfolgenden Leistungen Bestandteil der sorgfältigen buchhändlerischen Praxis eines stationären Sortiments. Sie dienen sowohl Verlagsunternehmen als auch Buchhandlungen als Orientierung bei bilateralen Konditionenverhandlungen.

1. Bezug (Bestellung / Besorgung)
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2. Lagerhaltung
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3. Werbung / Verkauf
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4. Beratung
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5. Ladenlokal
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6. Exemplarische über die "sorgfältige buchhändlerische Praxis" hinausgehende Leistungen im Sinne des gesetzlichen Auftrages gem. § 6 BuchPrG
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