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Projektförderprogramm für Buchhandlungen und Verlage
Herzlich willkommen, liebe Verlage und Buchhandlungen!
Die Bundesregierung im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Verlage sowie kleinere Buchhandlungen zu unterstützen. Als Verlag erhalten Sie die Förderung für Druck- und Produktionskosten von neu erscheinenden Büchern, E-Books, Hörbüchern und Kalendern; Buchhandlungen können Zuschüsse für die Digitalisierung Ihrer Vertriebswege beantragen. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel ist nicht an eine Verbandsmitgliedschaft geknüpft.
Die verlängerte Bewerbungsfrist ist zum 30. Juni 2021 ausgelaufen.
Es können keine Anträge mehr eingereicht werden. Wir bedanken uns bei allen Antragssteller*innen für das Interesse und die Teilnahme am Förderprogramm.
Nachdem die Auszahlungsphase in der ersten Jahreshälfte 2022 beendet wurde, prüft das Team von Neustart Kultur bis 30.06.2023 die eingereichten Verwendungsnachweise und erstellt einen Abschlussbericht für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesverwaltungsamt.
Kernstück dieser finalen Projektphase ist die Überprüfung, ob die ausgezahlten Fördergelder im Sinne der Fördergrundsätze verwendet wurden. Die damit zusammenhängenden Prüfschritte nehmen viel Zeit in Anspruch, häufig kann es auch zu Rückfragen unsererseits kommen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch darüber informieren, dass sich die Geltungsdauer der Fördergrundsätze bis zum 31.12.2023 verlängert haben.
Allgemeine Informationen
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung durch alle Phasen des Förderprogramms und eine Checkliste mit allen notwendigen Dokumenten und unsere Kontaktdaten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten: