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Urheberrecht
Die wichtigste Rechtsquelle für das Urheberrecht ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das zuletzt 2018 geändert wurde.
Eine Einrichtung, die für die Anmeldung von Urheberrechten zuständig wäre, gibt es in Deutschland nicht – anders als zum Beispiel beim Patentrecht. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes, ohne dass besondere Formalitäten wie Registereinträge oder Copyrightvermerke zu beachten sind.
Die urheberrechtliche Regelschutzfrist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Werk ist also während der gesamten Lebenszeit des Urhebers und noch einmal 70 Jahre nach dessen Ableben geschützt. Wer ein Werk vor Ablauf der Schutzfrist nutzen will, muss beim jeweiligen Rechteinhaber die Erlaubnis einholen – und in aller Regel ein entsprechendes Nutzungsentgelt zahlen.
Einige Urheber nehmen die Vermarktung ihres Werkes selbst in die Hand. Die meisten Autoren arbeiten jedoch mit Verlagen zusammen, die für die Herstellung und Verbreitung des Werkes sorgen. Die Autoren übertragen per Verlagsvertrag die wirtschaftlichen Nutzungsrechte in mehr oder weniger großem Umfang auf den jeweiligen Verlag. Rechteinhaber und Ansprechpartner für Nutzungsfragen sind deshalb in der Regel die Verlage.
Recherchen zur Rechtsnachfolge von Verlagen
Wer ein älteres Werk aus einem Verlag nutzen will, den es nicht mehr gibt – der kann den Rechtsnachfolger ermitteln lassen.
Ihr Ansprechpartner für solche Suchanfragen ist Carola Staniek, die das Archiv und die Bibliothek des Börsenvereins in der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig leitet. Weil solche Recherchen oft mit einigem Aufwand verbunden sind, ist die Suchanfrage kostenpflichtig. Der kürzeste Weg für Ihr Anliegen ist eine Mail an c.staniek. @dnb.de
Mailingliste
Über Neuigkeiten zum nationalen und internationalen Urheberrecht informieren wir Sie in einer Mailingliste. Hier können auch Sie posten, wenn Sie Fragen an die Kollegen haben oder etwas Neues mitteilen möchten. Als Verbandsmitglied können Sie sich unter Angabe Ihrer Verkehrsnummer per Mail an rechtsabteilung für die Mailingliste anmelden. @boev.de
Verlagsjuristen
Arbeiten Sie als Jurist/in in einem unserer Mitgliedsverlage und möchten sich mit Kolleginnen und Kollegen austauschen? Dann nehmen wir Sie gerne in unser Netzwerk der Verlagsjuristen mit jährlichen Treffen in verschiedenen Verlagshäusern auf. Bitte melden Sie sich bei uns in der Rechtsabteilung.
Musterverträge
Autoren, Illustratoren, Fotografen: Die Verlage schließen mit vielen Urhebern Verträge ab. Damit die Vereinbarungen auf einer soliden juristischen Grundlage stehen, stellen wir Ihnen zahlreiche Musterverträge zur Verfügung.
IPR License für die Vergabe von Klein– und Nebenrechten
Die Frankfurter Buchmesse bietet Verlagen mit IPR License eine automatisierte Transaktionsplattform, um Rechte international zu handeln. Die Funktionalität Instant Permissions, ehemals MVB RightsLink, wurde Anfang 2018 auf der Plattform eingeführt und Verlage profitieren seitdem von einer noch flexibleren und effektiveren Vergabe Ihrer Kleinrechte.
Verlage können durch die Nutzung von Instant Rights auch Interessenten für Nebenrechte finden. Durch eine ansprechende, leicht navigierbare Website und gezieltes Marketing weckt IPR Licence Interesse bei potenziellen Rechteeinkäufern und bringt diese mit den Verlagen auf der Plattform zusammen. Die Titel werden ganzjährig international beworben, für Verhandlung und Abwicklung von standardisierten Rechtegeschäften ist weniger Zeit aufzuwenden, so dass sich Verlage auf lukrativere Geschäfte konzentrieren und diese erfolgreich abschließen kann.
Schauen Sie doch mal, wer IPR License schon erfolgreich nutzt. Melden Sie sich bei uns, wir informieren und beraten Sie gerne individuell.
Merkblätter
- Rechtsfragen rund ums E-Book. Häufig gestellte Fragen zu Vertragsgestaltung und Preisbindung bei elektronischen Büchern.Exklusiv
- Erwerb von unbekannten und Umgang mit neuen urheberrechtlichen NutzungsartenExklusiv
- Häufige Fragen zur Auskunftspflicht nach § 32d UrhGExklusiv
- Fragen und Antworten zur Vertonung von urheberrechtlich geschützten TextenExklusiv