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Der Dokumentenlieferdienst subito liefert Kopien aus gedruckten und digitalen Zeitschriften und Büchern an nicht–kommerzielle Nutzer und kommerzielle Nutzer sowie – analog zur bibliothekarischen Fernleihe – im Rahmen des subito Library Service an deutsche und internationale Bibliotheken. Er gehört auch nach über 20 Jahren seines Bestehens zu den wichtigsten Versorgern des Wissenschaftsbetriebs.

Das im März 2018 in Kraft getretene neue Urheberrecht (Urheberrechts–Wissensgesellschafts–Gesetz) hat auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für subito verändert. Das Volumen des Kopienversands hat in den vergangenen Jahren abgenommen,

  • weil mehr Inhalte als bisher digital zur Verfügung stehen (auch im kostenlosen Open Access),
  • explizit seitens nicht–kommerzieller Nutzer die Bereitschaft sinkt, höhere Preise für Kopienlieferungen zu zahlen und
  • zum Teil daraus resultierend die Zahl der illegalen Zugriffe auf Plattformen wie Sci–Hub, die illegal beschaffte Inhalte anbieten, deutlich zugenommen hat.

Das neue Urheberrecht gestattet es den 35 Wissenschaftsbibliotheken, die im subito–Verbund zusammengeschlossen sind, nicht–kommerzielle Nutzer auf allen Lieferwegen mit Kopien zu versorgen, sodass diese Lieferungen seitdem nach der gesetzlichen Schranke, die eine Urheberrechtsausnahme für Bildungs– und Forschungszwecke bedeutet, durchgeführt werden.

Diese Zäsur wirkt sich für Verleger insofern nachteilig aus, als dass durch subito für derartige Lieferungen keine direkten Lizenzgebühren mehr ausgeschüttet werden, sondern lediglich eine Tantieme an die VG Wort. Für subito wiederum war durchaus problematisch, dass im Gesetz die Rahmenbedingungen für den Kopienversand an kommerzielle Nutzer ausgespart blieben und diese weiterhin durch Einzelverträge geregelt werden müssen.

Neuer Rahmenvertrag

Für Verlage gibt es jetzt einen mit dem Börsenverein abgestimmten aktualisierten Rahmenvertrag, der neue Möglichkeiten für Lizenzen und Ausschüttungen bietet.

Wir empfehlen Wissenschaftsverlagen, Subito auf der Basis des neuen Rahmenvertrags Lizenzen zu erteilen. Weiterführende Informationen hierzu gibt es hier:
https://www.subito–doc.de/Verleger–Info