Der Vorstand des Börsenvereins führt den Verband. Er besteht aus neun Mitgliedern: Vorsteher*in und Stellvertreter*in, Schatzmeister*in und Stellvertreter*in, Schriftführer*in, den Vorsitzenden der drei Fachausschüsse und einem Vorstandsmitglied der Landesverbände. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre.
Der Vorstand für die Amtsperiode 2022 bis 2025 wurde am 21. Juni 2022 von der Hauptversammlung des Börsenvereins gewählt. Seine Amtszeit begann am 29. Oktober 2022 und endet am Freitag nach der Frankfurter Buchmesse 2025.
Die nächste Wahl der Vorsitzenden der Fachausschüsse findet 2024 statt.
Der Vorstand beruft die Hauptversammlung ein. Er gehört dem Länderrat an und setzt die Beschlüsse von Hauptversammlung und Länderrat um. Weiterhin behandelt er die von den Fachausschüssen vorgelegten Themen. Zudem beruft er die nicht zum Vorstand gehörenden Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Der Vorstand beruft ordentliche und außerordentliche Arbeitsausschüsse ein, die den Vorstand in seiner Arbeit unterstützen.
Der Vorstand arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen, die für die operative Führung der Vereinsgeschäfte zuständig ist.
Der Länderrat ist das übergreifende Gremium des Gesamtvereins – also des Bundesverbandes, der Landesverbände und der Regionalgeschäftsstelle NRW. Er vertritt den Börsenverein als Gesamtverein in allen Fragen und Angelegenheiten, die die gemeinsamen Interessen des Bundesverbands und der Landesverbände betreffen. Der Länderrat entscheidet unter anderem über alle Fragen, die die Mitgliedschaft betreffen oder über Fragen, die das Verhältnis von Bundesverband und Landesverbänden innerhalb des Gesamtvereins betreffen. Er setzt sich aus dem Vorstand des Börsenvereins und den Vorsitzenden der Landesverbände zusammen und tagt zweimal im Jahr.
Des Weiteren koordiniert der Länderrat überregionale Maßnahmen oder Werbeaktivitäten, die in Zusammenarbeit der buchhändlerischen Verbände durchgeführt werden. Koordinierungsinstrument der gemeinsamen Projektarbeit von Bundesverband und Landesverbänden ist der sogenannte Planungsstab. Der Länderrat ist außerdem für die Bestellung und Entlastung des Aufsichtsrats, der die gemeinsamen Wirtschaftsbetriebe des Börsenvereins und der Landesverbände lenkt, zuständig. Er nimmt auch den Bericht des Aufsichtsrats über die gemeinsamen Wirtschaftsbetriebe entgegen.
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