Im Buchhandel der Warenbegleitschein für Verlegerbeischlüsse, die über Bücherwagendienste an die Buchhandlungen transportiert werden. Er enthält pro Paket neben der Anschrift des Empfängers (Sortimenters) die Absenderangabe (Verlag oder Verlagsauslieferung), das Gewicht des Paketes und das Gesamtgewicht der abgelieferten Pakete. Die Avise werden mit den Sendungen übergeben bzw. auf elektronischem Wege (E-Mail oder Fax) in der Nacht vor Anlieferung dem Kunden übermittelt. Soweit die Verlage/Auslieferungen einen Strichcode mit der ILN (Verkehrsnummer)/GLN auf den Adressaufkleber drucken, können zu den einzelnen Paketen auch Rechnungs- oder Lieferscheinnummern angegeben werden. Teilweise vergeben die Bücherwagendienste zur eindeutigen Zuordnung von Paketen zum Avis auch eigene Paketnummern, die auf einen separaten Aufkleber auf dem Paket neben dem Bearbeitungsdatum aufgedruckt werden (Sendungsverfolgung). Eine Empfangsquittierung der Buchhandlung ist nicht üblich, da die Bücherwagen die Buchhandlungen i. d. R. vor Ladenöffnung beliefern. Zur Realisierung dieser für beide Seiten vorteilhaften Lösung und als Zeichen des Vertrauens zwischen Buchhandel und Bücherwagendienst erhalten die Bücherwagendienste i. d. R. Schlüssel der Buchhandlungen oder separater Wareneingangsbereiche. Für abhanden gekommene Sendungen haftet der Sortiments-Kommissionär nach § 18 der Verkehrsordnung (Haftung).