ABC des Zwischenbuchhandels

Börsenverein


Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. mit Sitz in Frankfurt/Main (gegründet 1825 in Leipzig) „hat den Zweck, die Interessen seiner Mitglieder … zu vertreten und die Erfüllung der Aufgaben des Herstellenden, des Verbreitenden und des Zwischenbuchhandels zu fördern.“ (Vgl. § 1, Abs. 3 und 4 der Satzung). Er ist die Organisation des gesamten Buchhandels. Die Sparten Herstellender Buchhandel (Verlag), Verbreitender Buchhandel (Bucheinzelhandel) und Zwischenbuchhandel sind – in drei Fachgruppen gegliedert – im Börsenverein vertreten. Daher wird der Börsenverein auch als „dreistufiger“ Verband bezeichnet. Die Interessen des Zwischenbuchhandels vertritt der Ausschuss für den Zwischenbuchhandel, der jeweils für drei Jahre gewählt wird und aus fünf bis sieben Mitgliedern besteht.
www.boersenverein.de

Auch in Österreich und in der Schweiz vereinigen sich die Sparten (Verleger, Buchhändler und Zwischenbuchhändler) unter einem Dachverband: In Österreich ist dies der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels in Wien und in der Schweiz der Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband in Zürich.
www.buecher.at, www.sbvv.ch