Buchgroßhandel
Wenig gebräuchlicher, aber in § 6 Abs. 4 Ziff. 1 der Satzung des Börsenvereins verwendeter Begriff („Buchgroßhandlungen“) Begriff für den Großhandel mit Büchern. Der Fachgroßhandel wird in der Branche als Barsortiment bezeichnet; der Großhandel mit Modernem Antiquariat firmiert als Großantiquariat, der Großhändler, der Bücher als Nebenbranche führt, als Grossist und der Großhändler, der die Regale der Kaufhäuser und SB-Märkte oder andere Fachgeschäfte (z. B. Sportartikel, Spielwaren, Gartenbedarf …) mit Büchern bestückt, als Rack-Jobber oder Regalgroßhändler