ABC des Zwischenbuchhandels

Buchhandel


Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. umfasst gemäß § 6 seiner Satzung den gesamten Buchhandel (Buchhändlerische Unternehmen): den Herstellenden Buchhandel (Verlage), den Verbreitenden Buchhandel (Bucheinzelhandel einschließlich Internet- und Versandbuchhandel, Antiquariat und Werbendem Buch- und Zeitschriftenhandel/WBZ) und den Zwischenbuchhandel (Buchgroßhandlungen und Kommissionäre). Im alltäglichen Sprachgebrauch steht der Buchhandel aber meist nur für den Bucheinzelhandel (Verbreitenden Buchhandel), unter Umständen sogar beschränkt auf den stationären Buchhandel (Sortimentsbuchhandel). Oft ergibt sich die Bedeutung des Begriffes Buchhandel deshalb nur aus dem Zusammenhang, in dem von „Buchhandel“ die Rede ist.