ABC des Zwischenbuchhandels

Bundle


Die Verbindung von Printbuch und E-Book (oder einem Link im Buch auf ein Angebot im Internet) zu einer Einheit (mit einem Ladenpreis) hat aufgrund steuerlicher Vorgaben der EU dazu geführt, dass das „Bündel“ zur Berechnung der Mehrwertsteuer aufgelöst werden muss in einen Bestandteil Printbuch mit MwSt.-Satz von 7 Prozent und einen Bestandteil E-Book (digitales Angebot) mit einem MwSt.-Satz von 19 Prozent (Steuersätze 2017). In Summe müssen die beiden Positionen (brutto) dann wieder den einzuhaltenden Ladenpreis (Vgl. Preisbindung und VLB als Referenzdatenbank) ergeben. Die Verpflichtung zu diesem „Splitting“ gilt im Buchhandel seit dem 1. Januar 2016. Bereits zuvor gab es „Bündel“ als Kombiprodukte von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften mit anderen Waren, die der vollen MwSt. unterliegen, z. B. Bücher mit Plüschtieren, Bücher und Zeitschriften mit DVD, Backbleche zu Büchern oder Sammelgegenstände mit Zeitschriften (Partworks). Für solche Kombiprodukte gilt (bisher) die Regelung, dass der überwiegende Teil des „Bündels“ den MwSt.-Satz bestimmt, d.h. wenn Buch oder Zeitschrift mehr als die Hälfte des Gesamtwerts ausmachen, gilt der reduzierte MwSt.-Satz (zurzeit 7 Prozent), wenn die „Beigaben“ wertmäßig überwiegen, gilt der volle MwSt.-Satz (zurzeit 19 Prozent) für das gesamte „Bündel“, das nur einen (gebundenen) Copy- bzw. Ladenpreis hat.