ABC des Zwischenbuchhandels

Delcredere /Delkredere


bedeutet die Gewährleistung für den Eingang einer Forderung (Bezahlung), d. h. nicht nur deren Einzug (Inkasso). Dies verlangt vom Kommissionär die Übernahme einer unmittelbaren Haftung für die Verbindlichkeiten aus (bestimmten) Geschäften mit Dritten, sofern er gegenüber dem Kommittenten das Delkredere dafür (ausdrücklich) übernimmt. Manche Verlagsauslieferungen bieten ihren Kommittenten (Mandanten) verschiedene Formen des Delkredere (gegen Gebühr) an. Delkredere darf nicht mit dem Factoring (Forderungskauf) verwechselt werden.