Fachzeitschriften
Fachzeitschriften fallen nicht in den Anwendungsbereich des BuchPrG. Sie können im Preis gebunden werden, es besteht dazu aber keine Verpflichtung (§ 15 GWB). Verlage, die ihre Fachzeitschriften im Preis binden wollen, müssen dies über ein privatrechtlich organisiertes Preisbindungssystem tun. Der Preisbindungstreuhänder der Verlage stellt ein solches System – in Form eines sog. Fachzeitschriften-Sammelreverses 2002 – zur Verfügung.