ABC des Zwischenbuchhandels

Gegenstände des Buchhandels


Nach § 7 der Satzung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gehören zu den Gegenständen des Buchhandels „alle Erzeugnisse der Literatur, Tonkunst, Kunst, Kartografie und Fotografie, die durch ein grafisches, fonografisches, fotografisches, fotomechanisches, optisches, magnetisches, digitalisiertes oder vergleichbares bestehendes oder neues Verfahren vervielfältigt sind oder im Wege der Online-Nutzung verbreitet werden“. Die Gegenstände des Buchhandels gehen also weit über das hinaus, was man traditionell unter Büchern versteht. Der Zwischenbuchhandel (als Barsortiment und als Verlagsauslieferung) beschäftigt sich mit sämtlichen Gegenständen des Buchhandels, also nicht nur mit gedruckten Büchern und (Fach-)Zeitschriften, sondern auch mit Musikalien, Tonträgern, Karten usw. bis zur Diversifikation in Non-Books – und natürlich auch mit (digitalen) Speicher- und (elektronischen) Vertriebsformen verschiedenster Inhalte (in Bild, Schrift, Sprache, Ton usw.): Neue Medien.