Grundrabatt
Der Grundrabatt war traditionell der Original-Einzelstückrabatt, zu dem der Verlag den Buchhandel belieferte und den das Barsortiment in der Regel seinen Kunden gewährte. Um Einzel- und Kleinbestellungen auf die Barsortimente zu lenken, senkten manche Verlage die Rabatte für solche Bestellungen unter den (bisherigen) Grundrabatt, während die Barsortimente diese Bestellungen weiter zum („alten“) Grundrabatt lieferte.
Aufgrund der Jahreskonditionen der Verlage und der damit verbundenen Rabattspreizung zwischen kleinen und mittelgroßen Sortimentern (Buchhändlern) einerseits und Buchkaufhäusern, Filialisten sowie großen Internet- und Versandbuchhändlern andererseits, gibt es keinen allgemeingültigen, barsortimentsrelevanten Grundrabatt mehr. Verlage gewähren Rabatte oft nach den (Jahres-)Umsätzen der Kunden (Letztverkäufer) – unabhängig von der Höhe eines Auftrags (keine Mindestbestellmenge) – und sollen dabei auch deren (sonstige) Leistungen (vgl. § 6 Abs. 1 BuchPrG) berücksichtigen.