ABC des Zwischenbuchhandels

Haftung


In der Regel haftet jeder Vertragspartner für die ordentliche Erfüllung seiner Leistung zu der er sich verpflichtet hat. Im Zwischenbuchhandel spielen Haftungsfragen, insbesondere bei den Kommissionären eine große Rolle, z. B. die Haftung der Verlagsauslieferung für einwandfreie Lagerung der Kommissionsware oder der Bücherwagendienste für die pünktliche, vollständige und unbeschädigte Ablieferung der Sendungen am vereinbarten Ort. Die Verkehrsordnung regelt in §18 (Haftung des Sortiments/Kommissionärs), wer für verloren gegangene oder beschädigte Sendungen haftet, wenn der Fahrer sie (in der Regel) vor Ladenöffnung am vereinbarten Ort ablegen sollte und deshalb keine Empfangsquittung bekommen hat.