ABC des Zwischenbuchhandels

Kommissionär nach HGB


Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, im eigenen Namen Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) zu kaufen oder zu verkaufen (§ 383 ff HGB). Ein Teil der Verlagsauslieferungen arbeitet heute als Kommissionär nach HGB oder in einer Mischform zwischen Kommissionär und Großhändler (Auslieferungsvertrag).