Kommissionsgeschäft
Historische Bezeichnung für ein Unternehmen, das als buchhändlerischer Kommissionär tätig ist. Dieser Begriff wird manchmal im Zusammenhang mit dem Sortiments-Kommissionär oft eingeschränkt auf den Büchersammelverkehr oder den Bücherwagendienst verwendet, seltener auch für den Verlags-Kommissionär (Verlagsauslieferung). Im eigentlichen Sinne umfasst das Kommissionsgeschäft jedoch die ganze Palette der Dienstleistungen (Funktionen) des buchhändlerischen Kommissionärs (Kommissionär im Buchhandel).
Im Handelsgesetzbuch (HGB) wird dieser Begriff anders verwendet: Er steht als Überschrift über den §§ 383 ff, in denen sich die Regeln für die Arbeit des Kommissionärs nach HGB finden.