Kommissionsware
In Anlehnung an alte Handelstraditionen gibt es noch die Lieferung à condition. Kommissionsware unterscheidet sich von fest gelieferter Ware mit Rückgaberecht (Remissionsrecht) dadurch, dass die Ware im Eigentum des Lieferanten bleibt und nur die verkauften Exemplare zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerechnet werden. Im Falle des Rückgaberechts muss die Lieferung (mit dem eingeräumten Zahlungsziel) bezahlt werden. Die Ware geht in das Eigentum des Käufers über, der dann das Risiko trägt. Die später zurückgegebenen Bücher (Artikel) werden bei der Rückgabe (Rückkauf) gutgeschrieben. Die Gutschrift wird im Rahmen des Kontokorrent verrechnet. Die Verlagsauslieferung ist i. d. R. nicht Eigentümer der bei ihr lagernden Bücher und sonstigen Artikel. Als Lagerhalter (§§ 467 ff. HGB) ist die Verlagsauslieferung verpflichtet, die ihr anvertraute Ware sorgfältig zu lagern und je nach Auslieferungsvertrag zu versichern. Etwas anderes gilt für die Auslieferung auf eigene Rechnung (Auslieferungsvertrag), insbesondere in Österreich und in der Schweiz. Dort erwirbt die Auslieferung die Verlagserzeugnisse, d. h. wird Eigentümer, hat aber volles Remissionsrecht.