ABC des Zwischenbuchhandels

Ladenpreis


Älteste Form der Preisbindung der zweiten Hand in Deutschland (seit 1888): Verlage binden den Einzelhandel (als Letztverkäufer) auf die von ihnen festgelegten Endverkaufspreise (im Pressehandel auch „Copy-Preise“ genannt), die der Letztabnehmer ohne Abzüge zu bezahlen hat.
Einzel- und ggf. auch Großhändler werden entweder von den Verlagen (nach deren Entscheidung) auf die Preise von (Publikums-)Zeitungen und Zeitschriften nach § 30 GWB im Reversverfahren gebunden, oder sie empfehlen nur einen Endverkaufspreis (oft Abonnementpreise bei Fachzeitschriften).
Die Ladenpreise von Büchern und E-Books sind durch das Buchpreisbindungsgesetz seit 2002 (letzte Fassung 2016) gegenüber dem Letztabnehmer festgeschrieben, d. h. die Verlage oder die Importeure deutschsprachiger Literatur müssen die Höhe des Ladenpreises bestimmen und können ihn i. d. R. erst nach 18 Monaten aufheben.