ABC des Zwischenbuchhandels

Musikalien


Nach § 7 der Satzung des Börsenvereins gehören (auch) Musikalien zu den „Gegenständen des Buchhandels“. Der deutsche Musikverleger-Verband und der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte gehören zu den buchhändlerischen Fachverbänden (vgl. Mitgliederzahlen in: „Buch und Buchhandel in Zahlen 2017“). Da das Netz von Musikfachgeschäften immer dünner wird (als Folge der Konzentration und des E-Commerce), kann der Bedarf an Musikalien oft nicht mehr vor Ort gedeckt werden. Deshalb bietet es sich an, dass Buchhandlungen (verstärkt) in das Geschäft mit Musikalien (Noten, Songbooks, Tonträger usw.) einsteigen, auch wenn sie sich erst mit der anderen Bibliografie und Nummerierung (ISMN) auseinandersetzen müssen. Mittlerweile sind viele Musikalien zusätzlich mit einer ISBN versehen worden. Musiker und Musikpädagogen sind i. d. R. Kunden des Buchhandels. Auch die Eltern musizierender Kinder sind eine sehr buchhandelsaffine Zielgruppe. Durch ein Angebot an Musikalien und der Bereitschaft der Besorgung an Musikalien kann der Servicegrad und damit die Attraktivität einer Buchhandlung gesteigert werden.
Zum einen beschäftigen sich die Barsortimente intensiv mit Musikalien; sie haben gut gängige Musikalien auf Lager genommen und ihr Angebot um Besorgungstitel erweitert. Teilweise bieten sie auch Webinare für Einsteiger und regelmäßige Newsletter an. Zum anderen umwerben Musikaliengroßhändler den Buchhandel direkt. Wie die Musikalienverleger und die Tonträger-Industrie beliefern sie den (Sortiments-)Buchhandel direkt wenn der Geschäftsumfang und das Know-how (Bibliografieren und Bestellen von Musikalien) für den direkten Verkehr ausreichen. Wenn möglich erfolgt der Versand über den Bücherwagendienst, dem der Buchhändler angeschlossen ist.
www.ancora-verlagsservice.dewww.baerenreiter.com, www.bosworth.de, www.grahl-ffm.de, www.halleonardmgb.com, www.mds-partner.com, www.mgs.de