Remission
Die Verlagsauslieferungen bearbeiten die Remissionen nach den Richtlinien ihrer Verlags-Kommittenten und berechnen dafür (gesondert) Gebühren. Ob und in welcher Höhe die Gutschrift an den Buchhandel erfolgt, hängt von den Regelungen in der Verkehrsordnung für den Buchhandel (§§ 3, 5, 6, 8, 9, 11–14) und den Richtlinien der Verlage ab. Die Barsortimente verkaufen grundsätzlich in fester Rechnung. Remissionen sind deshalb nur im Rahmen der in der Verkehrsordnung geregelten Fälle zulässig. Sogenannte Kulanzremissionen in kleinem Rahmen sind aber möglich. Es gibt dafür je nach Barsortiment unterschiedliche Regelungen: Teils sind Remissionen vorher vom Barsortiment zu genehmigen, teils werden den Buchhandlungen bestimmte Remissionsquoten (vom Umsatz) eingeräumt, die unabhängig von den verschiedenen Remissionsgründen eingehalten werden müssen, teils wird eine Bearbeitungsgebühr für Remittenden (u. U. bei Überschreitung der vereinbarten Remissionsquote) erhoben. Die IG PRO des Börsenvereins hat unter dem Motto „Erkennen, Verringern, Optimieren“ Empfehlungen für Verlage erarbeitet, die dazu beitragen sollen, die Probleme und Kosten, die mit Remissionen verbunden sind, besser in den Griff zu bekommen.
Für Verlage gibt es fünf goldene Reglen:
1. Erkennen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ihnen tatsächlich entstehenden Gesamtkosten im Zusammenhang mit Remissionen.
2. Verringern: Setzen Sie sich titel- und kundenbezogen realistische Einverkaufsziele, die die Balance zwischen Warendruck beim Sortimenter und dortigen Abverkaufschancen herstellen und somit kein hohes Remissionsaufkommen je Titel zulassen.
3. Optimieren: Wenn Remissionen unvermeidbar sind, dann gestalten Sie den Genehmigungsablauf so einfach wie möglich, d. h. verzichten Sie auf bürokratische Hürden!
4. Optimieren: Steuern Sie das Remissionsaufkommen über mit dem jeweiligen Buchhandelspartner vereinbarte (Jahres-)Quoten, analysieren Sie die Ursachen der jeweils entstandenen Remissionen.
5. Optimieren: Nutzen Sie, wo möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll, die vereinfachten Varianten der Remittendenbearbeitung, die Ihnen Ihre Verlagsauslieferungen zur Verfügung stellen!
Für Buchhändler gibt es sechs goldene Regeln:
1. Remittenden soweit es geht vermeiden! Wenn dennoch remittiert werden muss:
2. Nicht mehr als zwei, maximal drei Termine pro Verlag und Jahr!
3. Hardcover-Titel bleiben für mindestens zwölf und Taschenbücher für mindestens sechs Monate im Sortiment!
4. Zehn Prozent Remissionsquote ist die obere Schmerzgrenze – in Ihrem eigenen Interesse gerne auch deutlich weniger! Möglichst feste Remiquote statt Genehmigung verhandeln!
5. Keine Einzeltitel remittieren! D. h. Verlagsbündelung auch bei Remi beachten! Bei Ladenpreis-Aufhebung Einzeltitel einfach bis zum Vertretertermin liegenlassen!
6. Pro Paket ein Rücksende-Avis ausdrucken, Remigenehmigung kopieren pro Paket – Minder-Rabatte und Mehrarbeit verhindern! Beachten Sie die besonderen Bedingungen bei Barsortimentsremissionen!