ABC des Zwischenbuchhandels

Remissionsrecht


I. d. R. wird heute im Buchhandel in fester Rechnung geliefert. Aufgrund einer Vereinbarung oder nach dem Handelsbrauch, wie er in der Verkehrsordnung niedergelegt ist (Remission), besteht in bestimmten Fällen ein Rückgaberecht (Remissionsrecht), d. h. die Artikel (Bücher u. a.) können vom Händler gegen Gutschrift zurückgeschickt oder auf Geheiß des Verlages makuliert werden.