ABC des Zwischenbuchhandels

Verbreitender Buchhandel


„Zum Verbreitenden Buchhandel gehören Unternehmen, die Gegenstände des Buchhandels (§ 7) verbreiten und einer der folgenden Gruppen angehören: 1. Bucheinzelhandel: Unternehmen, die Einzelhandel mit Gegenständen des Buchhandels betreiben; 2. Antiquariate, Unternehmen von Buch- und Grafikversteigerern; 3. Werbende Buch- und Zeitschriftenhandlungen.“ (§ 6 Abs. 3 der Satzung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.)