Verkehrsordnung (für den Buchhandel)
Früher war es allein Sache der Verlage, ihre Geschäftsbedingungen gegenüber dem Buchhandel als Konditionenempfehlung festzulegen. Am 31. August 1989 trat zum ersten Mal eine Verkehrsordnung des gesamten Buchhandels, d. h. aller drei Sparten des Börsenvereins, in Kraft, die 2006 überarbeitet worden ist und nun in der Fassung vom 9. November 2006 (mit der Ergänzung vom Juni 2011 in § 3 Ziff. 3: VLB als Referenzdatenbank für Ladenpreise) vorliegt.