Verpackungsverordnung
Durch die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 (2017: Verpackungsgesetz) sollte erreicht werden, dass der Verpackungsabfall minimiert und stofflich entsorgt wird. Die Zwischenbuchhändler wendeten sich deshalb den Mehrwegsystemen zu und einigten sich auf einem Symposium im Herbst 1992 in München auf einheitliche Behälterformate, sodass ihre Mehrwegbehälter (i. d. R. aus Kunststoff) kompatibel (ineinander stapelbar) sind. Aus technischen Gründen (Probleme bei der statischen Aufladung und Reinigung von Kunststoffwannen) blieb der Bücherwagendienst von Umbreit jedoch bei den „Pappwannen“, die alle Barsortimente bis 1992 genutzt haben. Die Barsortimente setzen im Rahmen ihrer Bücherwagendienste soweit wie möglich Mehrwegbehälter ein, während im Büchersammelverkehr Verlage bzw. deren Auslieferungen nur teilweise bereit sind, die Nutzungsgebühr für die Mehrwegbehälter zu bezahlen, die die Bücherwagendienste pro Umlauf (Transport zum Kunden und Rückholung) in Rechnung stellen.