ABC des Zwischenbuchhandels

Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel


Werbende Buch- und Zeitschriftenhandlungen gehören nach der Satzung des Börsenvereins zum Verbreitenden Buchhandel (§ 6 Abs. 3 Ziff. 3 der Satzung). Im Unterschied zum klassischen Reise- und Versandbuchhandel beschränkt sich der werbende Buch- und Zeitschriftenhandel auf die Akquisition und Betreuung von Abonnements für Zeitschriften (selten für Zeitungen) und bis 2015 auch von Mitgliedschaften in Buchgemeinschaften (Buchclub). Z. T. wirbt er noch Kunden für Versicherungen. Er bediente sich bisher sowohl der Reisenden oder Vertreter als auch des klassischen Versandes (Mailings per DFÜ und Post). Die Tür-zu-Tür- und die Telefonwerbung gehen – wie alle Formen der direkten Ansprache – zugunsten der Akquisition im Internet zurück, weil gesetzliche Vorschriften die Akquisition und die Werbung an der Haustüre, per Telefon und Mailing im Sinne der Verbraucher einschränken. Die werbenden Buch- und Zeitschriftenhandlungen haben sich in einem eigenen Verband zusammengeschlossen, der jetzt den Namen „Bundesverband der Medien- und Dienstleistungshändler e. V.“ trägt.
www.bmd-verband.de