Zentralregulierung
Verbundgruppen übernehmen i. d. R. die Regulierung des Zahlungsverkehrs zwischen ihren Mitgliedern und deren Lieferanten, entweder in eigener Regie oder über einen Dienstleister. Bei der Zentralregulierung geht es nicht nur um das Zahlungs-Clearing, sondern auch um den gleichzeitigen Einzug der Gebühren/Vergütungen, die die Verbundgruppen bzw. ihre Mitglieder von den Lieferanten erhalten. Sie speisen den Topf für die Rückvergütungen an die Genossen (Mitglieder) und decken den Aufwand der Zentralregulierung, für die nur die Lieferanten und nicht (auch) die Kunden, d. h. die Mitglieder der Verbundgruppe, zahlen. Übernimmt die Verbundgruppe oder der von ihr beauftragte Dienstleister auch das Delcredere (Risiko des Forderungsausfalles), so haben die Lieferanten dafür eine erhöhte Gebühr zu bezahlen. Die Verbundgruppe bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister sichert sich gegen den Forderungsausfall durch eine entsprechende Versicherung ab, die aus den erhöhten Gebühren finanziert wird.