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Ein wichtiger Bestandteil der Inventur in einem Handeslbetrieb ist die Auflistung der zum Stichtag vorhandenen Warenbestände. Zum Ende eines Geschäftsjahres ist dazu eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen, sofern man sich nicht für eine fortlaufende Inventur mit unterjährigem Abgleich zwischen Buch- und Istbeständen entschieden hat. Um die Inventur möglichst reibungslos und schnell durchführen zu können, sollten die Arbeiten sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Eine schriftliche Organisationsanweisung und die Verwendung von vorschriftsmäßigen Aufnahmeformularen erleichtern die Durchführung. Mit dem zuständigen Bayerischen Landesamt für Steuern konnte für den Buchhandel insbesondere der pauschale Abschlagsatz in Höhe von 60 Prozent ausgehandelt und gleichzeitig eine verpflichtende Einzelbewertungen verhindert werden. Diese Auslegungsempfehlungen hat das Bayerische Landesamt für Steuern 2012 in folgendem Merkblatt aufgenommen. Dieses und eine ausführliche Erläuterung finden Sie hier zum Download.