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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Der Jahresabschluss wird für Unternehmen schon bald umfangreicher und aufwendiger. Neben Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sind sie verpflichtet, „über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten – was erreicht wurde und was zukünftig erreicht werden soll“, erklärt Ludger Kleyboldt, Geschäftsführer des NWB Verlag.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Das ist insofern konsequent, als dass sich Finanzierungsbewertungen und -entscheidungen auf dem Finanzmarkt zunehmend an Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Und auch die EU möchte Geldströme in die Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft lenken.

Die Berichtspflicht kommt

Die Berichtspflicht gilt für große Unternehmen (wenn zwei dieser drei Kriterien erfüllt sind: mindestens 20 Mio. Euro Bilanzsumme, mindestens 40 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse, mindestens 250 Beschäftigte). Und sie gilt für kleine und mittlere Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind. Sie alle müssen fortan ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie vor dem Hintergrund ihrer Nachhaltigkeitsziele und -bemühungen beschreiben. Dazu hat die EU einheitliche europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), formuliert. Berücksichtigt werden die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance. Die ESRS werden für alle Unternehmen verbindlich sein, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Dieser muss dabei unter anderem die Rolle der Unternehmensleitung darlegen, die Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, außerdem Due-Diligence-Prozesse und entsprechende Maßnahmen.

Der DNK Branchenleitfaden unterstützt dabei

Um die Berichtspflicht adäquat umsetzen zu können, wird Nachhaltigkeitsmanagement zu einer entscheidenden, existentiellen Disziplin für Unternehmen werden. Um Verlagen in diesem Zusammenhang Orientierung zu bieten und den Einstieg zu erleichtern, hat eine Gruppe von Mitgliedsunternehmen, gesteuert von Publisher Consultants, einen branchenspezifischen Leitfaden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt – auf Basis eines vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) etablierten Standards. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat das Projekt des DNK-BranchenleitfadensExklusiv begleitet und so Bezüge zum ehrenamtlichen Engagement in der Interessengruppe (IG) Nachhaltigkeit hergestellt.

Der Wettbewerbsdruck könne auch Unternehmen zum Handeln zwingen, die laut Regularien nicht von der CSRD betroffen sind, mahnt Ludger Kleyboldt. Von der EU-Regulierung zu großen Unternehmen, Investoren und Kunden und letztlich zu kleineren Unternehmen und Lieferanten sei es kein weiter Weg. Sein Plädoyer an die Verlage und die gesamte Buchbranche: „CSRD geht uns alle an!“

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Das Lieferkettengesetz

Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland. Große Unternehmen müssen dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Sozialstandards eingehalten werden. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen umsetzen. Weitere Informationen zum LkSG finden Sie hier.