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Recht

Produktsicherheit - GPSR

EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit / General Product Safety Regulation (EU) 2023/988
30.07.2024

Am 23. Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13.12.2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten. Die Regelungen gelten also ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar auch in Deutschland. 

Die GPSR hebt die Richtlinie 2001/95/EG auf, die Grundlage für das Produktsicherheitsgesetz war, in dem die Vorgaben der Richtlinie für Deutschland umgesetzt wurden. Somit wird auch das bisherige Produktsicherheitsgesetz in weiten Teilen durch die unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt. Die Regelungen sind zu einem großen Teil vergleichbar. In einigen Bereichen geht die GPSR weiter, legt Wirtschaftsakteuren neue Pflichten auf und bezieht neue Wirtschaftsakteure in die Verpflichtungen mit ein.  

Was regelt die Verordnung?

„Die Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen“

— Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023 / 988

Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll ein möglichst lückenloser Schutz der Verbraucher vor risikobehafteten Produkten erreicht werden. Es gilt die pauschale Anforderung „Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen“. Die Beurteilung der Sicherheit liegt dabei grundsätzlich in der Verantwortung der Wirtschaftsakteure. Entsprechende Sorgfalts-, Überprüfungs- und Meldepflichten werden daher über die komplette Lieferkette vom Hersteller und Einführer (Importeur) bis zum Händler oder Anbieter von Fernabsatz und Online-Marktplätzen verteilt.

Um den Verbrauchern ausreichende Möglichkeiten zur Wahrung ihrer Rechte und Ansprüche zur Verfügung zu stellen, muss es für jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produkt auch einen Verantwortlichen mit Sitz in der EU geben. Die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedsstaaten erhalten Instrumente und Maßnahmen für die Durchsetzung zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem sollen die Produktsicherheit und das Vorgehen bei Produktrückrufen an die digitale und stärker technologiegetriebene Realität angepasst werden. Dabei geht es vor allem um die Rolle, die den Anbietern von Fernabsatz und Online-Marktplätzen zukommt, wenn es darum geht, Verbraucherrechte zu wahren, Produktrückrufe durchzusetzen und das erneute Auftreten bereits gemeldeter gefährlicher Produkte auf dem Markt zu verhindern. 

 

Anwendungsbereich

Eine Bagatellklausel, die minderkomplexe Produkte wie einfache Bücher von der GPSR ausnimmt, gibt es leider nicht

Die GPSR gilt für alle in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte (= Gegenstände), die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt werden, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind. Sie gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte.

Ausgenommen sind nur die in Artikel 2 Absatz 2 ausdrücklich genannten Produkte (Human- und Tierarzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge sowie Antiquitäten). Die Aufzählung ist abschließend, Ausnahmen für besonders einfache oder risikolose Produkte wie Bücher gibt es nicht.  

Die GPSR ist Auffangnorm für die allgemeine Produktsicherheit. Spezifischere Bestimmungen über die Sicherheit bestimmter Produktgruppen (z.B. Spielzeug, Medizinprodukte, Druckgeräte), die es EU-weit oder national bereits gibt, behalten ihre Gültigkeit und gehen der GPSR insoweit vor. Für Sachverhalte, zu denen die Spezialbestimmungen keine Regelungen treffen, gilt zusätzlich die GPSR, um eventuelle Regelungslücken zu schließen.

Pflichten für die Buchbranche

Je nach ihrer Rolle in der Lieferkette haben Wirtschaftsakteure verhältnismäßige Pflichten in Bezug auf die Sicherheit von Produkten , sodass ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gewährleistet ist und gleichzeitig das effiziente Funktionieren des Binnenmarkts sichergestellt wird. Alle Wirtschaftsakteure, die Teil der Liefer- und Vertriebskette sind, müssen gewährleisten, dass sie nur Produkte auf dem Markt bereitstellen, die sicher und mit dieser Verordnung konform sind.

Die umfassendsten Pflichten treffen dabei die Verlage als Hersteller, die erstes und entscheidendes Glied in der Produktvermarktungskette sind.

    Neben den Verlagen können auch Buchhandel und Zwischenbuchhandel Adressaten neuer Pflichten sein, vor allem wenn Sie einen Onlineshop oder Online-Marktplatz betreiben.