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Pflichten für Verlage
Pflichten für Verlage nach der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit GPSR
Verlage müssen als Hersteller ihrer Bücher dafür einstehen, dass ihre Produkte sicher sind. Nach den neuen Regelungen müssen sie
- für ausnahmslos jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und in einer technischen Dokumention festhalten;
- alle Produkte mit vorgegebenen Informationen beschriften, die eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und sichere Handhabung durch Verbraucher ermöglichen;
- insbesondere den Anbietern von Fernabsatz und Online-Marktplätzen Informationen zur Verfügung stellen;
- einen öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal einrichten, der es Verbrauchern ermöglicht, Beschwerden einzureichen oder über Unfälle oder Sicherheitsprobleme mit einem Produkt zu informieren.
Weitere Details und Empfehlungen für die Umsetzung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Es gibt noch nicht zu jeder Frage eine eindeutige und klare Antwort. Dies liegt daran, dass es sich hier um ein ganz neues Gesetz handelt, für das es noch keine Rechtsprechung und auch keine weiteren Durchführungshinweise von EU oder deutschen…
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Weitere Fragen beantworten wir gerne nach bestem Wissen und erweitern die Liste der FAQs bei Bedarf.
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit
Bitte beachten Sie: am 19. Dezember 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Berichtigung der deutschen Übersetzung veröffentlicht, mit dem Wortlaut: Der Ausdruck „E-Mail-Adresse“ wird in der Verordnung durchgehend durch den Ausdruck „elektronische Adresse“ in der entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt. Eine konsolidierte Fassung der Verordnung in deutscher Sprache gibt es auf dem EU-Server allerdings nicht.