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Die meisten Buchhandlungen unterhalten Shops, über die sie Verlagsprodukte anbieten. Was die rechtliche Seite angeht, macht es der Gesetzgeber Online–Unternehmen nicht gerade einfach: Selbst für Juristen ist es schwierig, den Überblick über die Vielzahl gesetzlicher Vorgaben im Bereich des E–Commerce zu bewahren. Dies machen sich auch „erfahrene“, d.h. industriell arbeitende Abmahner zunutze, die massenhaft Abmahnungen aussprechen, wie einige Anwälte und vor allem auch Abmahnvereine. Dabei ist häufig mit empfindlichen Kostenforderungen zu rechnen, die dann – neben der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung – das eigentliche Ziel von Abmahnungen sind. Insofern sollte die sorgfältige Einrichtung des Webshops und vor allem auch die fortlaufende Aktualisierung der darin enthaltenen AGB sowie der gesetzlich angeordneten Pflichtinformationen als kaufmännische Pflicht eines jeden Online–Händlers gesehen werden.

Die Rechtsabteilung hat zu Ihrer Orientierung in dieser schwierigen Materie zahlreiche Checklisten, Erläuterungen und Muster erstellt, die Ihnen bei der rechtlichen Ausgestaltung des eigenen Internet–Auftritts helfen sollen. Die Prüfung Ihres Webshops auf Einhaltung aller Vorschriften können und dürfen wir indes nicht übernehmen. Sollten Sie eine dahingehende fachkundige individuelle Beratung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Internetauftritt wünschen, könnte das nur durch einen niedergelassenen Anwalt erfolgen. Alternativ könnten Sie auch die Unterstützung gewerblicher Anbieter von Texten für Onlineshops oder den Eintritt in eine (ebenfalls kostenpflichtige) seriöse Schutzvereinigung erwägen, da diese dann auch die Haftung übernehmen.