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VG WORT: Fragen und Antworten zur Verlagsbeteiligung (§63a Abs. 2 UrhG)

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) verteilt seit 1958 die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (Vergütungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke wie z.B. private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken) nach gemeinsam festgelegten Quoten an Urheber und Verlage. 2016 wurde die Beteiligung der Verlage durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs für unzulässig erklärt. Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ am 7. Juni 2021 ist eine regelhafte Verlagsbeteiligung wieder möglich geworden.

Die VG WORT hat im Herbst 2022 die erste Ausschüttung an Verlage nach neuem Recht durchgeführt. Ab 2023 findet die Hauptausschüttung voraussichtlich wieder zusammen mit der Ausschüttung an Urheber*innen statt. Verlage müssen ihre Werke jeweils bis zum 31.1. der VG WORT melden. Nähere Informationen finden sich in den unten aufgeführten FAQs, siehe vor allem Punkte 7 bis 11.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die neue Verlagsbeteiligung?
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2. Welche Nutzungsrechte muss ein Verlag von den Urhebern erwerben?
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3. Was ist das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht?
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4. Was ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung?
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5. Was ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe?
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6. Auf welche Weise muss ein Verlag die Nutzungsrechte erwerben?
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7. Wie kann ein Verlag Ausschüttungen von der VG WORT erhalten?
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8. Was sind die Voraussetzungen für die Ausschüttung für wissenschaftliche Werke?
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9. Welche Meldefristen gelten für die Ausschüttung für wissenschaftliche Werke?
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10. Was sind die Voraussetzungen für die Ausschüttung im Bereich „Belletristik, Kinderbuch, Sachbuch“?
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11. Welche Meldefristen gelten für die Ausschüttung im Bereich „Belletristik, Kinderbuch, Sachbuch“?
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12. Gibt es durch die Gesetzesänderung Änderungen in der Verteilungspraxis?
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13. Wie sehen die allgemeinen Verteilungsgrundsätze aus?
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14. Wie funktioniert die Meldung über das VLB?
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15. Wie sollten Titel mit mehreren Autor*innen gemeldet werden, wenn der Verlag von diesen unterschiedliche Nutzungsrechte erworben hat?
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16. Wie meldet man der VG WORT Lizenztitel, wenn auch der Originalverlag einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT hat?
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17. Wie und wann meldet man Bücher, die gemeinfrei werden oder bei denen die Rechte an die Urheber zurückfallen?
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18. Sollte ein Verlag alle Titel in der Excel-Liste des VLB bearbeiten?
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19. Muss beim Ausfüllen der Excel-Liste darauf geachtet werden, ob der jeweilige Titel gemäß den Bedingungen des Verteilungsplans ausschüttungsberechtigt ist?
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20. Sind die in die Excel-Liste einzutragenden Nutzungsrechte gleich wichtig?
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21. Was kann ein Verlag tun, wenn ein Titel nicht in der Excel-Liste zu finden ist?
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22. Was passiert, wenn die Liste bis zum Fristablauf nicht oder nicht vollständig bearbeitet wurde?
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23. Wo findet sich die Freistellungserklärung, die der Verlag gegenüber der VG WORT abgeben muss?
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24. Wie kann ein Verlag im Bereich Wissenschaft Loseblattwerke mit Ergänzungslieferungen melden?
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Beim Webinar „Künftige Verlagsbeteiligung in der VG Wort“ gehaltene Präsentationen

Exklusiv

Webinar

Informationsveranstaltung der VG Bild-Kunst

Beim Webinar gehaltene Präsentation „Neue Verlegerbeteiligung“ BuchExklusiv der VG Bild-Kunst