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VG Wort
VG WORT: Fragen und Antworten zur Verlagsbeteiligung (§63a Abs. 2 UrhG)
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) verteilt seit 1958 die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (Vergütungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke wie z.B. private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken) nach gemeinsam festgelegten Quoten an Urheber und Verlage. 2016 wurde die Beteiligung der Verlage durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs für unzulässig erklärt. Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ am 7. Juni 2021 ist eine regelhafte Verlagsbeteiligung wieder möglich geworden.
Die VG WORT hat im Herbst 2022 die erste Ausschüttung an Verlage nach neuem Recht durchgeführt. Ab 2023 findet die Hauptausschüttung voraussichtlich wieder zusammen mit der Ausschüttung an Urheber*innen statt. Verlage müssen ihre Werke jeweils bis zum 31.1. der VG WORT melden. Nähere Informationen finden sich in den unten aufgeführten FAQs, siehe vor allem Punkte 7 bis 11.
Beim Webinar „Künftige Verlagsbeteiligung in der VG Wort“ gehaltene Präsentationen
Beim Webinar gehaltene Präsentation „Neue Verlegerbeteiligung“ BuchExklusiv der VG Bild-Kunst