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Schulbuchaufträge werden in der Regel öffentlich ausgeschrieben – auch wenn Ausschreibungen für preisgebundene Schulbücher nach unserer Auffassung eigentlich keinen Sinn machen. Schließlich soll das Verfahren den Auftraggeber in die Lage versetzen, das wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen. Doch dieses Ziel kann bei Schulbuchausschreibungen gar nicht erreicht werden – weil es keinen Preiswettbewerb und faktisch auch keinen Servicewettbewerb gibt.

Das Kartellrecht der Europäischen Union sieht jedoch generell vor, dass die öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen oberhalb einer bestimmten Wertgrenze europaweit ausschreiben muss – der Schwellenwert für ein solches offenes Verfahren liegt derzeit bei 221.000 Euro. Bei Aufträgen, die unter diesem Wert liegen, findet manchmal auch eine beschränkte oder freihändige Vergabe statt.

Ganz gleich, welches Verfahren zum Einsatz kommt: Kommunale Schulträger müssen dabei die Besonderheiten der Buchpreisbindung beachten. Bei europaweiten Ausschreibungen gelten außerdem spezielle kartell– und vergaberechtliche Bestimmungen.

Großer Aufklärungsbedarf bei Kommunen und Buchhandel

Vor allem aufgrund der Besonderheiten der Preisbindung gibt es rund um das Schulbuchgeschäft einen enormen Aufklärungsbedarf – sowohl bei den ausschreibenden Kommunen als auch beim bietenden Buchhandel.  

Deshalb stellt die Rechtsabteilung des Börsenvereins den Schulen, den Schulträgern und natürlich den Buchhändler*innen fundierte Merkblätter zur Verfügung.  Hier finden Börsenvereinsmitglieder alle Informationen, die sie für das Schulbuchgeschäft brauchen.

Gibt es Probleme bei den Ausschreibungen, übernimmt die Rechtsabteilung gemeinsam mit den Landesverbänden

  • die juristische Betreuung der bietenden Buchhändler*innen und
  • führt Musterverfahren zu strittigen Themen durch – auch wenn der Weg durch die Instanzen durch die Eilbedürftigkeit vieler Entscheidungen steinig ist.