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Novelle to-do Buchhandlungen
Für Buchhandlungen gilt die Registrierungspflicht für alle Unternehmen, die Verpackungen verwenden, unabhängig von der jeweiligen Systembeteiligungspflicht, also auch bei
- Serviceverpackungen, die ein Lieferant bereits vorlizensiert hat
- Transportverpackungen
- Mehrwegverpackungen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, gilt für Sie die Registrierungspflicht, also auch, wenn Sie
- in Ihrem Laden gekaufte Ware in Geschenkpapier einwickeln
- in Ihrem Laden gekaufte Ware dem Kunden zum Transport in einer Tüte überreichen
- im Onlineshop gekaufte Ware zum Versand verpacken oder von Dienstleistern verpacken lassen.
Als stationäre oder Online-Buchhandlung müssen Sie überprüfen, ob Sie in Folge der Gesetzesänderung unter die Registrierungspflicht fallen bzw., sofern Sie bereits registriert sind, ob Sie Ihre Registrierung um weitere Verpackungen erweitern müssen. Die ZSVR stellt eine entsprechende Möglichkeit zur Neuregistrierung (ohne Systembeteiligungspflicht) oder zur Änderungsregistrierung (zur Erweiterung um nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen) im Verpackungsregister LUCID zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie auf der Webseite des Börsenvereins.