E-Rechnung: Wann sie verpflichtend wird und welche Formate zulässig sind
Das Wachstumschancengesetz sieht u.a. die Einführung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich vor: Ab 1. Januar 2025 sollen alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. | Ein Beitrag des Börsenvereins
Erstellt am 05.06.2024
Die Nutzung von E-Rechnungen bietet auch für unsere Branche erhebliche Möglichkeiten für effizienteres Arbeiten. Die Umstellung auf E-Rechnungen bedeutet aber auch Herausforderungen in technischer Hinsicht (Formate), in Form einer Integration in bestehende Systeme und in der Schulung von Mitarbeitenden.
Was versteht man unter einer E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E). Sie hat dem europäischen Rechnungsstandard…
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