Barrierefreiheit in der Verlags- und Buchbranche
Für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen bestehen nach wie vor große Zugangshürden zu digitalen Publikationen. Der 2019 verabschiedete European Accessibility Act (EAA) soll das ändern.
Erstellt am 29.04.2021
Für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen bestehen nach wie vor große Zugangshürden zu digitalen Publikationen. Der 2019 verabschiedete European Accessibility Act (EAA) soll das ändern. Die europäische Richtlinie muss bis 2022 in nationales Recht umgesetzt und spätestens ab 2025 auch in der Praxis gelebt werden.
Wo stehen wir bei der Umsetzung in deutsches Recht? Was erwartet Verlage, Buchhandlungen und Zwischenbuchhändler? Wie können schon heute Vorbereitungen getroffen werden, um den Übergang zum barrierefreien Publizieren bestmöglich zu gestalten und wie unterstützt der Börsenverein seine Mitglieder dabei?
Alle Publikationen, Infos und Webinare der neu gegründeten Taskforce Barrierefreiheit zu diesem für alle Sparten der Branche so wichtigen Thema findet Ihr hier: https://www.boersenverein.de/beratung-service/barrierefreiheit/