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Derzeit warten Tausende von Autor*innen aus dem Ausland auf die vollständigen Honorare für die Übersetzung ihrer Werke ins Deutsche. Das steuerliche Freistellungsverfahren, das nötig ist, um eine Doppelbesteuerung der Beträge zu vermeiden, ist deutlich komplizierter und aufwändiger geworden. Zudem haben sich die Bearbeitungszeiten dramatisch verlängert. Der Börsenverein sieht in dieser Sache dringenden politischen Handlungsbedarf.
Hintergrund
Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Dies kommt beispielsweise zur Anwendung, wenn ausländische Autor*innen oder Verlage die Übersetzung ihrer Werke an deutsche Verlage lizenzieren. Die lizenznehmenden Verlage sind als Vergütungsschuldner verpflichtet, die Steuern auf die Vergütung (in der Regel 15 Prozent) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzumelden und abzuführen. Diese Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land des Vergütungsgläubigers ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung vorliegt. In diesen Fällen kann der ausländische Vergütungsgläubiger einen Antrag auf Freistellung von der so genannten Abzugsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen. Wenn der Freistellungsbescheid des BZSt vorliegt, kann der deutsche Verlag die Vergütung vollumfänglich ohne Steuerabzug auszahlen. Alternativ kann die Steuer im Vorhinein von der Vergütung abgezogen und dann nachträglich über einen Erstattungsantrag zurückgefordert werden.
Probleme für ausländische Autor*innen und deutsche Verlage
Verlage und ihre ausländischen Autor*innen haben gegenwärtig große Probleme mit dem Freistellungsverfahren in Deutschland. Zum einen haben gesetzliche Änderungen zur Eindämmung von Missbrauch in Deutschland zu einer Ausweitung der Nachweispflichten für die antragsstellenden Lizenzgeber geführt. Zum anderen hat die Umstellung auf ein digitales Antragsverfahren bei gleichzeitigem Personal- und Fachkräftemangel in der Behörde zu dramatisch langen Bearbeitungszeiten geführt. Vorgesehen ist eine maximale Bearbeitungszeit von drei Monaten. In der Realität dauert das Verfahren inzwischen bis zu zwei Jahren. Während in vielen europäischen Ländern eine Ansässigkeitsbescheinigung zum Nachweis eines geltenden Doppelbeteuerungsabkommens für den Erhalt einer Freistellungsbescheinigung ausreicht, müssen in Deutschland Nachweise bis hin zu Mietverträgen und CEO-Gehältern vorgelegt werden. Solange keine Freistellung erteilt wurde, warten die Autor*innen in Frankreich, Italien, Großbritannien und anderen europäischen Ländern auf ihre vollständigen Honorare während die Verlage auf unbestimmte Zeit hohe Rückstellungen bilden müssen. Dies ist für Autor*innen wie Verlage weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.
Handlungsbedarf
Der Börsenverein sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und das Bundesfinanzministerium in der Pflicht, das Problem zeitnah zu lösen. Inzwischen gibt es mit dem Ministerium konstruktive Gespräche. Das Problem wurde erkannt und es wird jetzt mit Priorität an einer Lösung gearbeitet.
Eine gemeinsam mit Verbänden ebenfalls betroffener Brachen der Kultur- und Kreativwirtschaft verfasstes Positionspapier finden sie hier: