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Wir setzen uns dafür ein, dass der Versand von Büchern als Kulturgüter weiterhin privilegiert behandelt wird. Mit den deutlich verschlechterten Konditionen für Büchersendungen – insbesondere durch den Wegfall der früheren „Büchersendung“, die exponentiellen Portosteigerungen sowie der Verringerung der zulässigen Versandmaße – wurde in der Vergangenheit die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelgroßen Buchhandlungen und Verlage und damit unmittelbar die Vielfalt des Buchmarktes enorm gefährdet. Stationäre Buchhandlungen benötigen eine bezahlbare Möglichkeit, Bücher zu versenden, um sich gegenüber dem reinen Online-Handel zu behaupten. Für kleine und mittlere Verlage ist der Postweg elementar, um Bücher zu versenden, die im Buchhandel in der Breite nicht vorkommen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den im Dezember 2023 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (PostModG), der das Ergebnis der im Januar 2023 erfolgten Wiederaufnahme des 2019 gestarteten Novellierungsprozesses rund um das Postgesetz ist.
Der Gesetzentwurf greift die Forderung des Börsenvereins auf, die Beförderung von Büchern explizit in den Katalog der Universaldienstleitungen aufzunehmen und damit sicherzustellen, dass sie wie Zeitungen und Zeitschriften flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis befördert werden müssen.
Kritisch zu bewerten ist dagegen eine fehlende Laufzeitvorgabe für den Versand von Büchern. Für Briefe soll sie zukünftig +3 bzw. 4 Werktage ab Einwurf betragen. Es steht zu befürchten, dass für die Beförderung von Büchern eine weitaus längere Laufzeit als „betrieblich zumutbar“ angesehen wird.
Damit wäre der Versand von Büchern mittels der „Bücher- und Warensendung“ durch die Deutsche Post in keiner Weise mehr wettbewerbsfähig gegenüber den entsprechenden Transportdienstleistungen einzelner Onlinehändler, die aufgrund ihrer schieren Marktgröße eine Zusendung von E+1 (Einlieferungstag + 1 Werktag) erwirken können. Der Börsenverein wird sich im Rahmen des Parlamentarischen Verfahrens dafür einsetzen, für den Versand von Büchern eine konkrete Regellaufzeitvorgabe in das Gesetz aufzunehmen. Die Stellungnahme des Börsenvereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Die Stellungnahme zur Wiederaufnahme des 2019 gestarteten Novellierungsprozesses rund um das Postgesetz finden Sie hier.