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Entwaldungsfreie Lieferketten
Holzbasierte Druckerzeugnisse wie Bücher dürfen gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab dem 30. Dezember 2024 nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht werden, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Damit einher gehen eine Reihe von Sorgfalts- und Dokumentationspflichten.
Der Börsenverein teilt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, die globalen Naturwälder zu schützen, kritisiert allerdings nicht erfüllbare Nachweispflichten, praxisferne Vorgaben und eine weitere drastische Bürokratiebelastung für die Buchbranche. Die drohenden Risiken, Sanktionen und Belastungen für die betroffenen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gilt es zu entschärfen.
Unzureichende Vorbereitung
In wesentlichen Teilen ist die EUDR praktisch nicht umsetzbar und die unzureichende Vorbereitung seitens der EU-Kommission führt dazu, dass die Unternehmen nicht gesetzeskonform ihre Produkte in Verkehr bringen können. Angekündigte Handreichungen, die die Interpretation der Verordnung erleichtern und ungeklärte Umsetzungsfragen aus dem Weg räumen sollen, wurden bislang nicht veröffentlicht. Zentrale Bestimmungen der Verordnung, die für deren Durchführung unerlässlich sind, wie die Risikoeinstufung der Erzeugerländer und die frühzeitige Implementierung einer technischen Infrastruktur für die Abgabe von Sorgfaltspflichten stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.
Zeitlicher Aufschub erforderlich
Vor diesem Hintergrund herrscht in der Lieferkette große Unsicherheit im Hinblick auf die konkret bestehenden Pflichten und deren rechtssichere Erfüllung. Der Börsenverein sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert gemeinsam mit ebenfalls betroffenen Verbänden der Druck- und Medienbranche die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der EU-Kommission für eine zeitliche Verschiebung der Durchsetzung der Verordnung, insbesondere in Form von Sanktionen, um mindestens ein Jahr einzusetzen.
Gemeinsame Stellungnahme warnt vor Unverhältnismäßigkeit
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und weitere Branchenverbände der Wertschöpfungskette für Druckprodukte beteiligen sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme zur EUDR an der Verbändeanhörung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie fordern darin, dass die Anforderungen an die Nachweisführung über eine entwaldungsfreie Lieferkette nicht zu einer Überregulierung führen dürfe. Sanktionen sollten nur an vorwerfbares, eigenes Verhalten geknüpft sein und hinsichtlich der Vorwerfbarkeit möglicher Verstöße differenzieren. Unternehmen sollten keine Unverwertbarkeit oder Vernichtung ihrer Produkte befürchten müssen, sofern sich nachträglich herausstellte, dass ein geringer Anteil von Fasern problematischer Herkunft enthalten sein könnte. Und der Gesetzgeber sollte weitere Angebote zur Verstärkung der Klarstellungs-, Beratungs- und Unterstützungsaktivitäten bereitstellen.
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