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Reduzierte Mehrwertsteuer

Als Kulturgut gilt in Deutschland für gedruckte Bücher bereits seit 1968 der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Seit 1983 beträgt er 7 Prozent. Seit 18. Dezember 2019 unterliegen auch alle elektronischen Verlagserzeugnisse wie E-Books dem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass digitale und physische Verlagsangebote künftig steuerlich gleichbehandelt werden. Denn für den Status als Kulturgut ist es gleichgültig, ob Buchinhalte analog oder digital vorliegen. Der reduzierte Steuersatz unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern, Autorinnen und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz sorgt dafür, dass das Kulturgut Buch zu vergleichsweise günstigen Preisen für viele Menschen zugänglich ist und fördert die Weiterentwicklung des Angebots und der Verbreitung von Büchern.

Für die steuerliche Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Verlagserzeugnissen haben wir uns seit über 15 Jahren eingesetzt. Im November 2019 hat der Deutsche Bundestag die entsprechende Regelung beschlossen. Er folgte damit der Entscheidung des Rates Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU, der im Oktober 2018 nach langer Verhandlungszeit entschieden hat, dass auch digitale Buchangebote steuerlich ermäßig werden können.