Bei der Abmahnung handelt es sich um eine im Wettbewerbsrecht entwickelte besondere Form der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Üblicherweise fordert hierbei ein betroffener Mitbewerber oder ein abmahnbefugter Verband den Verletzer auf, einen in der Vergangenheit begangenen Verstoß in Zukunft zu unterlassen. Gleichzeitig wird der Verletzer aufgefordert, eine vorformulierte „strafbewehrte“ Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auch Verstöße gegen die Preisbindung können auf diese Weise abgemahnt werden. Bei eindeutiger Sach- und Rechtslage wird der Verletzer in aller Regel eine Unterlassungserklärung abgeben; anderenfalls müssen gerichtliche Schritte eingeleitet werden.