Preisbindungsglossar
Ausstellungskataloge
Ausstellungskataloge dürfen (nur) in der jeweiligen Ausstellung zu einem anderen, günstigeren Preis verkauft werden als im Buchhandel. Diese Sonderregelung hat der Gesetzgeber auf Wunsch von Museumsverbänden in die Gesetzgebungsmaterialien aufgenommen (Ausschussbericht zu § 5 Abs. 5).