Backlist ist ein Begriff für die bereits erschienenen und noch lieferbaren Titel eines Verlages. Nach dem BuchPrG müssen Verlage nicht nur für Neuerscheinungen, sondern auch für die gesamte Backlist verbindliche Ladenpreise festsetzen. Das gilt auch bzw. gerade für Verlage, die vor Inkrafttreten des BuchPrG keine Preisbindung praktiziert haben. Allerdings haben Verlage die Möglichkeit, die Preisbindung für Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als 18 Monate zurückliegt (§ 8 Abs. 1 BuchPrG).