Beschaffungskosten sind die Kosten, die durch die Beschaffung eines Buches beim Verlag oder Barsortiment entstehen. Beschaffungskosten dürfen grundsätzlich nicht an den Kunden weitergegeben werden. Ausnahmsweise zulässig ist die Weiterbelastung von Beschaffungskosten in besonderen Fällen, z. B. bei Eilbestellungen. Nach der bisherigen Spruchpraxis des Kartellamtes gilt dies auch für Zeitschriften, Zeitungen, Loseblattwerke und Ergänzungslieferungen. Beschaffungskosten sind begrifflich von den Porto- bzw. Versandkosten zu unterscheiden, die beim Versand der Bücher an den Endkunden entstehen. Diese werden in aller Regel – zulässigerweise – dem Endkunden in Rechnung gestellt. Allerdings darf der Buchhändler diese Kosten übernehmen (»versandkostenfreie Lieferung«), ohne gegen das BuchPrG zu verstoßen (§ 7 Abs. 4 Ziff. 4). Versandkosten