Buchclubausgaben sind Sonderausgaben, die – in der Regel auf der Grundlage von Lizenzverträgen mit dem Originalverlag – von einem Buchclub herausgegeben werden. Buchclubausgaben fallen wie andere Sonderausgaben in den Anwendungsbereich des BuchPrG und sind daher im Preis zu binden (vgl. OLG Frankfurt vom 11. 4. 2006 – 11 W 9/06 „Buchclub“ – abgedruckt in GRUR 2006, 520). Die Zulässigkeit von Buchclubausgaben bestimmt sich nach § 5 Abs. 5. Danach kommt es auch in Zukunft auf das Zusammenspiel der bekannten Faktoren „Ausstattung“, „Preisunterschied“, „Abstand des Erscheinens“ und „Mitgliedsbindung“ an. Die im sog. Potsdamer Protokoll zusammengefassten Grundsätze sind deshalb weiter zu beachten. Kommt es zum Rechtsstreit, werden die Zivilgerichte prüfen, ob eine Clubausgabe bzw. die Preisgestaltung mit dem BuchPrG in Einklang steht. Dabei ist gut vorstellbar, dass die Gerichte einen strengeren Maßstab an die Zulässigkeit von Clubausgaben anlegen, als dies das Bundeskartellamt in der Vergangenheit getan hat. Parallelausgaben