Buchpreisbindungsgesetz
Das am 1.10.2002 in Kraft getretene Buchpreisbindungsgesetz Buchpreisbindungsgesetz, ordnet die Preisbindung für Bücher gesetzlich an. Die Gründe für diese Ausnahmeregelung sind kulturpolitischer Art. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass feste Ladenpreise maßgeblich zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen – und damit dem Leser zugutekommen. Im Gesamtgefüge der Rechtsordnung ist das BuchPrG dem Wettbewerbsrecht zuzuordnen; soweit es die Preisbindung anordnet, ist es ein Spezialgesetz zum GWB.