Einzelreverse
Einzelreverse wurden in der Vergangenheit verwendet, um nicht gebundene Wiederverkäufer – häufig Branchenfremde – zur Einhaltung der Preisbindung zu verpflichten. Seit dem 1.10.2002 entsteht die Preisbindungsverpflichtung qua Gesetz. Deshalb haben Einzelreverse in der bisherigen Form und Funktion ihren Sinn verloren. Die Verwendung von Einzelreversen kann sich jedoch dann empfehlen, wenn die Preisbindungstreue eines Händlerkunden fraglich ist und zusätzlich abgesichert sein soll. Neben einem Hinweis auf die Gesetzeslage sollte in den Revers eine der bisherigen Konventionalstraferegelung vergleichbare Vertragsstraferegelung aufgenommen werden.