Geschenke
Geschenke, d. h. Zuwendungen, die nicht an den Kauf eines Buches gekoppelt sind, sind preisbindungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt im Prinzip auch dann, wenn Bücher verschenkt werden. Bedenken können sich in diesem Fall allenfalls aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ergeben. Grundsätzlich verboten bleiben Zugaben, die an den Kauf eines Buches gekoppelt sind.