Preisbindungsglossar

Grenzüberschreitende Lieferungen


Bei grenzüberschreitenden Lieferungen sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden, so insbesondere der Import und Export von Büchern durch Händler sowie grenzüberschreitende Lieferungen an Endabnehmer.

Wer als Händler gedruckte oder elektronische Bücher aus dem Ausland bezieht, kann die Preise beim Weiterverkauf an Endabnehmer in aller Regel frei kalkulieren. Denn fremdsprachige Verlagserzeugnisse sind grundsätzlich aus dem  Anwendungsbereich des BuchPrG ausgenommen. Ein deutscher Versandbuchhändler etwa, der englischsprachige Bücher aus dem angloamerikanischen Raum importiert, ist in der Festsetzung seiner Endverkaufspreise grundsätzlich frei.

Wer als Händler deutschsprachige Bücher (auch  E-Books) aus dem Ausland bezieht, so etwa aus Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden, muss – vergleichbar einem Verleger – einen Endverkaufspreis festsetzen. Dabei muss sich der Importeuer allerdings an den Vorgaben des ausländischen Verlages orientieren (§ 5 Abs. 2, 3 BuchPrG):  Hat der ausländische Verleger einen Ladenpreis für den Verkauf in Deutschland empfohlen, so darf dieser Preis – einschließlich deutscher MWST – beim Weiterverkauf an Endkunden nicht unterschritten werden; fehlt eine Preisempfehlung für Deutschland, so darf der vom Importeuer festgesetzte Preis nicht niedriger sein als der der im Verlagsstaat festgesetzte oder empfohlene Nettoladenpreis zuzüglich deutscher MWST (§ 5 Abs. 2 BuchPrG).  Anders, wenn der Importeur die Bücher in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums zu einem günstigeren als dem üblichen Einkaufspreis bezogen hat. Dann darf er seine Einkaufsvorteile an den Endkunden weitergeben und den vorgenannten Mindestpreis unterschreiten (§ 5 Abs. 3 BuchPrG).

Von diesen Vorgaben abgesehen legen Händler die Preise für importiere Bücher autonom fest. Sofern das gleiche Buch von mehreren Händlern importiert wird, kann es  im Einzelfall unterschiedliche Preise haben.

Andere Regeln gelten bei grenzüberschreitenden Lieferungen an  Endabnehmer. Wer deutschsprachige Bücher an Endkunden in Deutschland verkauft, muss den vom deutschen Verlag festgesetzten Ladenpreis einhalten, unabhängig davon, ob der Verkäufer seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat (§ 3 Satz 1 BuchPrG). Bedeutung hat diese Vorschrift vor allem für den Absatz von E-Books. Danach ist es für die Anwendung deutschen Preisbindungsrechts unerheblich, in welchem Land der Server steht, auf dem die digitalen Inhalte zum Abruf bereitgehalten werden.

Ob vergleichbare Regelungen beim Verkauf deutsch-, oder fremdsprachiger Bücher an Endabnehmer im Ausland gelten, hängt davon ab, ob der jeweilige nationale Gesetzgeber eine § 3 Satz 1 BuchPrG vergleichbare Regelung geschaffen hat.